Zitat:
	
	
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					Zitat von Jürgen 59519
					
				 
				Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.  
 
Schau mal nach. 
 
Es folgt ein Zitat: 
 
Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.  
Grund:  
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.  
Ausweg:  
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.  
 
Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.  
 
Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist. 
 
 
Viele Grüße 
 
Jürgen 
			
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 Lieber Jürgen,
die Klausel hast Du aber auch falsch augelegt, denn Voraussetzung bei dieser Klausel ist auch, dass die Haftung des anderen nach dem BGB gegeben ist - was bei den Kindern unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 !!!) eben gerade 
nicht der Fall ist.
Die einzige Alternative wäre eine Police, wie sie z.B. die Allianz anbietet, wo dann auch Schäden bei Kindern mit eingeschlossen sind, die eben genau unter diese Kategorie fallen. Allerdings ist hier die Summe begrenzt - wobei es im hier behandelten Fall wohl dicke ausgereicht hätte.
Ich sehe hier allerdings noch ein anderes Problem: Diese Kratzer haben die Kinder nicht aus Versehen gemacht, sonder 
vorsätzlich! Und das wiederum schließt eine Haftpflichtversicherung sowieso grundsätzlich aus laut AHB!!
Gruß Norbert