hi,
ich dachte immer die Versicherung berechnet bei Totalschaden immer den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges . Bei derzeitigen Gebrauchtwagenpreisen,siehe Mobile etc.,(wenn wunderts wenn nen Golf oder 1er BMW neu 25.000 Euro und mehr kosten) koennte sich das sogar positiv auswirken ,am besten einen Anwalt nehmen ,zahlt eh gegnerische Versicherung .
Gruss Stephan
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