Hallo,
das sind ja interessante Nachrichten, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß der Schadensfreiheitsrabattverlust eine solche Höhe annimmt.
Grundsätzlich hat der Schädiger oder dessen Versicherung zu zahlen; aber wie das im Ausland so ist (und bei Dir handelt es sich um einen Fall gegen das Ausland). Aber ich würde das an Deiner Stelle mit dem Anwalt besprechen, da kann es eine Menge Fallen geben!
Übrigens, bei uns in D geht das eigentlich so: Die Versicherung zahlt und wenn der Schädiger seinen Rabatt nicht verlieren will, dann zahlt er einfach an die Versicherung den Schaden und die stellt ihn dann genau so, als wäre der Schaden gar nicht erst passiert. So wäre der korrekte Weg. Und dafür hat er soweit ich weiß das ganze Versicherungsjahr Zeit zu überlegen ob er zahlt oder nicht!
Also kann ich die Vorgehensweise dieses Mannes gar nicht verstehen, vorzugsweise solltest Du Dich gar nicht erst mit dem Mann treffen, ohne das mit dem Anwalt vorab besprochen zu haben.
Viele Grüße
Harry
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