@Ulrich51
... ich will nicht als "Besserwisser" glänzen,.. aber sorry, so wie Du die Ausage
schreibst bzw. Zitierst ist sie leider falsch...
Richtig ist, dass das verunfallte Fahrzeug "reparaturwürdig"
( trotz wirtschaftlichem Totalschaden ) ist, wenn DIE RAPARATURKOSTEN
LAUT GUTACHTEN unter 130% der Wiederbeschaffungswertes liegen.
EGAL WIE HOCH DIE RECHNUNG DANN TATSÄCHLICH AUSFÄLLT...
Wenn die Reparatur höher kalkuliert ist ( evtl. müssten Preise einer freien
und nicht der Markenwerkstatt kalkuliert werden... - je nach dem, wo das Auto
die letzten Jahre gewartet wurde... ) hat die Versicherung rechtlich keine Möglichkeit
anderes als Totalschaden-Abrechnung zu regulieren...
Am besten Anwalt fragen,... die dürfen richtige Rechtsberatung machen...
ich nicht... aber das oben ist allgemeines Schadenersatzrecht...
könnte also jeder im Web rausfinden...
Gruß Andree
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