Kaum fährt man ein "Winterauto" im Sommer, schon passiert es...

Aber "Schrott" (lt. Gutachter) ist der BMW keinesfalls, allenfalls ein wirtschaftlicher Totalschaden, d.h. die voraussichtlichen Reparaturkosten werden höher geschätzt als sein Zeitwert.
Wer einen "wirtschaftlichen Totalschaden" reparieren lässt, hat Anspruch auf die Reparaturkosten in Höhe von 130% des geschätzten Zeitwerts. Ggf. empfiehlt sich das Hinzuziehen eines eigenen Kfz-Sachverständigen.
Jeder, der einen gepflegten Oldtimer vor der Verschrottung rettet, verdient Respekt.

Ulrich