Also laut Autozeitung ändert sich für Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01.09.2018 gar nichts:
https://www.autozeitung.de/kfz-steuer-191510.html
Zitat: "Für alle Fahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01. September 2018 (Stichtag) bleibt es bei der bisherigen Berechnung der Kfz-Steuer."
Ich bin mir sehr sicher, dass dies nur für Neuzulassungen gilt. Siehe auch ADAC, der das bestätigt:
https://www.adac.de/infotestrat/fahr...cePageId=49382