Zitat:
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Zitat von Andrzej
.Ausserdem,ausser Schuld wird er zusatzlich wegen Haftpflichtversicherungnachweismangel bestrafft.Er wollte Polizisten ueberreden,das in Deutschland darf Man ohne fahren 
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Moin!
Das ist ja genau umgekehrt, als wie man hier immer versucht, die Risiken bei Unfällen im Ausland darzustellen. Heißt es doch immer, bei unschuldigem Unfall möglicherweise keine Haftpflichtversicherung beim Unfallgegener vorhanden.
Also hier gilt: Jedes zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug muß den Nachweis der Haftpflichtversicherung am Tage der Zulassung erbringen ("Deckungskarte"). Diese Haftpflichtversicherung ist dann leistungspflichtig.
Das gilt prinzipiell auch für Auslandsfahrten.
Hm, EKKI war schneller mit dem posten

Das ist der Preis der langen Öffnungszeiten...
Ich denke, das Vorhandensein der Plaketten (TÜV/ASU & Zulassungsstelle) durch die Polizei läßt sich doch schnell feststellen. Wenn die natürlich fehlen, dann wirds heikel.
Könnte es sein, daß mit dem
Haftpflichtversicherungsnachweismangel die
fehlende grüne Versicherungskarte gemeint war? Braucht(e) man die trotz EU möglicherweise noch in Polen?
Gruß Thilo