ASU vor Einbau ist empfohlen aber vom Amt nicht vorgeschrieben. Dient lediglich dazu zu testen ob vorher schon was kaputt war bzw zur Absicherung daß (ATU) beim Einbau nicht was anderes kaputtgemacht hat (siehe ASU hinterher).
Einbauen kann den jeder, Funktion kann man eh nicht prüfen (genauso wie die angeblicher Verbesseeung der Abgasqualität). Im Gegenteil- bei einigen BMW-Motoren kommt es durch den KLR zu schlechtem Laufverhalten während der Warmlaufphase. Es soll Fahrer geben die deshalb den betreffenden Unterdruckschlauch mit einer passenden Schraube verschließen...weil ein Motorlauf ähnlich einem Sack Nüsse sicher weder der Umewlt noch der Lebenserwartung der Maschine zuträglich ist.
Die Papiere kann man prinzipiell selbst ausfüllen. Es soll aber ein Stempel einer ASU-berechtigten Werkstatt (welches aber nicht kontrolliert wird) mit Unterschrift drunter.
Die ASU nach dem Einbau dient dazu zu schauen ob beim Einbau nix anderes defektiert wurde. Die Wirkung des KLR kann nicht getestet werden (zumindest nicht im Rahmen der normalen ASU) weil er nur in der Warmlaufphase aktiv ist (sein soll) während ASU immer bei betriebswarmem Motor durchgeführt wird.
Abgeleitet aus dem Text oben könnte man meinen daß man einfach die Papiere ausfüllt, sich einen Stempel besorgt und den KLR bei der Zul-Stelle eintragen lässt um die halbierte Steuer zu genießen. Es könnte durchaus der Eindruck entstehen daß dieser dazu gar nicht eingebaut werden müsste. Lediglich zur nächsteh HU sollte man das Gerät im Motorraum haben, dem Prüfer zuliebe...
Grüße!
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