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Alt 06.09.2004, 07:34   #9
christian d
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Hallo,

also ich glaube auch nicht, dass es große Probleme gibt. Ich habe gerade die originalen Räder für den e32 gekauft, da habe ich jetzt vom Tüv eine Abnahmebescheinigung und gut is...
Da musste nix gebördelt oder gefeilt oder sonstwas werden.

So, das BMW-Gutachten (für e32) verlangt als Bereifung 235/45 R17 vorne und 265/40R17 hinten. Die Reifen müssen vorne und hinten vom gleichen Hersteller sein und gleiche Profilart haben.
An den hinteren Radhäusern passt es aber gerade so. Wenn da die Reifen jetzt noch 4mm weiter rauskommen, kann es knapp werden. Ist aber überhaupt kein Problem, da ist genug Platz, wenn man die Kanten leicht umlegt.
Ich würde mit beiden Gutachten zum Prüfer gehen. Also einmal das für den e32- und dann das für den e34-Radsatz. Dann soll der doch entscheiden, welche Auflagen er gerne hätte. Eintragen kann man die, meiner Meinung nach recht einfach und problemlos.

Gruß,
Christian.
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