Die Idee von Jürgen 59519 mit der Forderungsausfalldeckung ist nicht schlecht, leider wirkungslos in diesem Fall - denn die Ausfalldeckung leistet nur dann, wenn der Schadenverursacher
a) haftbar zu machen ist
b) keine Privathaftpflicht hat
und
c) den Schaden nicht aus eigener Tasche bezahlen kann ("nichts zu holen ist")
Alle drei Punkte greifen wohl nicht in diesem Fall.
Das beste ist wirklich was schon mehrfach erwähnt wurde: jeder mit Kindern unter 7 Jahre sollte die Klausel "Gefälligkeitsschäden und Deliktsunfähigkeit" in die PHV mit einschließen. Bei vielen Versicherern ist das in der "Toppolice" oder wie auch immer die dann heißt automatisch mit dabei.
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