das ist doch schön was du schreibst - darum sage ich ja es sollte demnach die Achslast des Anhängers im Dokument festgelegt sein und nicht von Anhängelast gesprochen werden.
Klar ist die Konstruktion eines Anhängebocks und die Karosseruestruktur mit einem Sicherheitsfaktor ausgelegt auf die zu erfüllende Aufgabe.
Das ändert nichts an der Diskrepanz zwischen der juristischen Handhabung und der Benennung als Anhängelast.
Nur darum geht es - und somit finde ich es sinnvoll sich hierbei nicht mit einer Aussage: "Herr Wachtmeister das ist doch nur die Stützlast" ..vor einer über die Eintragung in den Papieren hinausgehenden Überladung herauszureden
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