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Zitat von stocki
Was ich nicht verstehe ist, wie man zu dem Schluss kommt, dass keine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, obwohl das Auto ausgedehente Beschaedigungen erlitten hat, woraus abgeleitet werden kann, dass die Kinder sich offensichtlich doch fuer eine laengere Zeit unbeaufsichtigt an dem Kfz austoben konnten?
Vielleicht koennte dieser Gedanke von einem der Rechtskundigen hier aufgenommen werden, und erklaert werden, ob und wie ich hier falsch liege.
Gruss
Martin
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Dere,
auch ich moechte keine Rechtsberatung abgeben. m(Ich bin nur mit dem oesterreichischen Recht vertraut und nicht mit dem Deutschen --> leiten sich aber beide vom roemischen Recht ab

)
Also "Vernachlaessigung der Aufsichtspflicht" in einfachen Wort erklaert: Wenn das Kind zu Dir (als vater) sagt, dass es radfahren im Hof geht geht, kannst Du darauf vertrauen - auch wenn es sofort den 750 kaputt macht. Anders sieht es aus, wenn das Kind - auf wienerisch - a bissl deppat ist und schon oft gegenstaende kaputt gemacht hat UND du davon weisst.
Es gibt eine Moeglichkeit, wie Du dennoch zu Deinem Geld kommen kannst. Klage die andere Partei. Da prinzipiell eine Versicherung besteht, liegt es im Ermaessen des Richters, die Versicherung anzuweisen den Schaden (eventuell auch nur teilweise) zu bezahlen. Dazu musst du aber klagen...und wie wir wissen, gibt es vor Gericht NUR ein Urteil - Gerechtigkeit gibt es im Himmel!
PS: Von den Kids wirst Du (auch nicht wenn Sie arbeiten gehen) nie Geld sehen.
schoenen Tag,
Gertschi