Zitat:
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Zitat von Jürgen 59519
Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.
Schau mal nach.
Es folgt ein Zitat:
Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.
Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.
Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.
Viele Grüße
Jürgen
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Ich brauche aber ein (Zitat aus einer Versicherung):
Rechtskräftiges, vollstreckbares Urteil
im Sinne dieser Bedingungen ist auch
ein Versäumnis- oder
Anerkennungsurteil, ein
Vollstreckungsbescheid oder
gerichtlicher vollstreckungsfähiger
Vergleich oder notarielles
Schuldanerkenntnis mit
Unterwerfungsklausel, aus der
hervorgeht, dass sich der Dritte
persönlich der sofortigen
Zwangsvollstreckung in sein gesamtes
Vermögen unterwirft.
Das heißt wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt ist gibt es immer noch kein Geld.
Leider nutzt da die Ausfalldeckung auch nichts.
Ich klink mich aber jetzt lieber aus, denn entweder
alles richtig erklären oder garnicht. Zudem finde ich den Schutz für Kleinkinder wenn die Eltern nicht fahrlässig handeln sehr wichtig trotz des Schadens den man dann selbst tragen muß.