Manchmal hat man bei seiner eigenen Privathaftpflichtversicherung eine Ausfallklausel drin.
Schau mal nach.
Es folgt ein Zitat:
Ein Schadenersatzanspruch lässt sich nicht immer durchsetzen.
Grund:
Der Schuldige hat keine Privathaftpflichtversicherung und zu wenig Geld, um die Rechnung selbst zu bezahlen.
Ausweg:
Das Opfer hat eine eigene Privathaftpflichtversicherung mit Ausfalldeckung abgeschlossen.
Je nach Versicherer ist diese Forderungsausfallversicherung mit oder ohne Zuschlag zu haben.
Keine Hilfe ist die Ausfalldeckung, wenn der Schuldige unbekannt ist, zum Beispiel weil er Fahrerflucht beging oder ein Schaden durch höhere Gewalt eingetreten ist.
Viele Grüße
Jürgen
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