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Alt 01.02.2018, 11:04   #7
Carsten-mit-C
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Der Händler ist ja dazu verpflichtet dem Vorbesitzer das mitzuteilen, wenn er das nicht macht kann der neue Besitzer regressansprüche geltend machen da er ja arglistig getäuscht wurde von dem Händler.

Aber ok der Wagen steht so wie es aussieht immer noch auf dem Hof.
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