Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.08.2004, 18:08   #22
Marks
Mehr als 20 Jahre dabei
 
Benutzerbild von Marks
 
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
Standard Meinst Du?

Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo Marks,

was auf dem Zettel steht, ist irrelevant (vgl.: "Wer nach einen Verkehrsunfall in Verkennung der Situation ein Schuld anerkenntnis unterschreibt, ist daran nicht gebunden."
Landgericht Nuernberg-Fuerth 2 S 9755/89) Derartige Urteile gibt es sehr viele, dieses habe ich nur beispielhaft zitiert.
Ich kann zu etwas raten, da es mein Job ist und ich tagtäglich mit genau solchen (Un)-Fällen zu tun habe
Glaube ich nicht, daß Du zu etwas raten kannst, geschweige denn solltest. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen nur Personen mit einer behördlichen Erlaubnis rechtsberatend tätig sein. Gehörst Du dazu? Ich schon.

Dessen ungeachtet:

Ich habe noch nicht einmal gesagt, daß der Zettel ein Schuldanerkenntnis darstellt. Was ich gesagt habe ist, daß man den Inhalt des Zettels einmal genau kennen müßte. Dieser Inhalt könnte in einem Prozeß durchaus eine Rolle spielen. Dafür müßte man den aber mal kennen.

Grüße Markus
Marks ist offline   Antwort Mit Zitat antworten