Zitat:
Zitat von John McClane
Hallo Marks,
was auf dem Zettel steht, ist irrelevant (vgl.: "Wer nach einen Verkehrsunfall in Verkennung der Situation ein Schuld anerkenntnis unterschreibt, ist daran nicht gebunden."
Landgericht Nuernberg-Fuerth 2 S 9755/89) Derartige Urteile gibt es sehr viele, dieses habe ich nur beispielhaft zitiert.
Ich kann zu etwas raten, da es mein Job ist und ich tagtäglich mit genau solchen (Un)-Fällen zu tun habe 
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Glaube ich nicht, daß Du zu etwas raten kannst, geschweige denn solltest. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen nur Personen mit einer behördlichen Erlaubnis rechtsberatend tätig sein. Gehörst Du dazu? Ich schon.
Dessen ungeachtet:
Ich habe noch nicht einmal gesagt, daß der Zettel ein Schuldanerkenntnis darstellt. Was ich gesagt habe ist, daß man den Inhalt des Zettels einmal genau kennen müßte. Dieser Inhalt könnte in einem Prozeß durchaus eine Rolle spielen. Dafür müßte man den aber mal kennen.
Grüße Markus