Also
die Dame muß beweisen, daß Du den Schaden verursacht hast und daß ein Schaden in dieser Höhe eingetreten ist. Jeder, der hier mehr sagt und Dir vermeintlich "gute Ratschläge" gibt, sollte damit vielleicht ein bißchen vorsichtiger sein, denn es kommt hier auf viele Faktoren an, die nicht bekannt sind. So z.B. was genau in dem Zettel steht, den Du ihr ausgestellt hast, wer bei dem Unfall zugegen war, ob das Auto überhaupt ihr Eigentum ist oder nicht vielleicht das eines anderen, ob auch Mehrwertsteuer verlangt wird (die gibts nämlich nur, wenn das Auto auch tatsächlich zu dem Preis repariert wird) usw. und so fort.
Ich kann Dir hier auf jeden Fall gar nichts raten, ohne den Sachverhalt nicht ganz genau zu kennen.
Grüße von Markus
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