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Alt 30.08.2004, 23:48   #6
nob
RAUBSAUGER©
 
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Das ist prima so. Ist kein Schuldanerkenntnis sondern eine Unfalbeschreibung. Und wenn da noch "aufgerollt" steht kann Sie nicht auf Deine Rechnung Ihre Gurke sanieren lassen.

Sprich mal mit der Versicherung, Du kannst dann immer noch den Schaden selbst regulieren wenn der Dame klar wurde daß Du dich nicht ver*****en lässt und der Betrag zum Schaden passt.

Viel Glück, Gruß Nob
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