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Alt 19.10.2017, 19:37   #17
michi935
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Zitat:
Zitat von Th. Dinter Beitrag anzeigen
....
Und zum speziellen Problem(habe ich zwar geantwortet, ist hier aber nicht erschienen...): wenn die Lackierung eine Komplett- Neu-Nachlackierung ist, läßt sich das daran feststellen, daß sowohl die Werkspassivierung als auch die Werksgrundierung nicht mehr vorhanden sind. Die lassen sich nämlich handwerklich nicht nachstellen. Und aufgrund der Schichtdicke könnte es sich dann nur um einen "bare metal respray" handeln.
Mir sind durch meinen Beruf aus der Zeit Werkslackierungen mit Schichtdicken zw. 80 und 180µ geläufig. Mag sein, daß man heute weit unter dieser 180µ Schicht bleibt, da sich sowohl OEM-Materialien als auch OEM-Verfahren durch den Einsatz von IT doch ziemlich verändert haben.
gruß
thomas
hallo,

bei einer reparaturlackierung ab werk, kann es vorkommen das die ktl- Beschichtung- zinkphosphatbeschichtung- Grundierung nicht mehr vorhanden ist, aber bei einer neulackierung- wiederholungslackierung wird nur soviel wie nötig geschliffen- die grundbeschichtungen bleiben erhalten, sowie auch der lack, der wird lediglich angeschliffen, Fehlstellen grundiert und grfüllert dann wiederrum lack aufgebracht, 1 oder 2 schicht lack.

es ist in der fahrzeugindustrie üblich, um eine hohe Qualität zu erreichen, kann es vorkommen, das es zu wiederhollackierungen kommen kann, im decklackbereich sind mehrfachlackierunen nicht ausgeschlossen, gilt für Sonderlackierungen aber auch für standartfarben.

somit muss es sich wenn die schichtstärken nicht alle gleichmässig sind um eine Lackierung oder unfallschaden nach Auslieferung handeln, kann auch ab werk vor Auslieferung passiert sein.

das war früher so und gilt jetzt auch noch die Vorgehensweise.

aus der lackiererzeitung,
(für interessierte, gibt auch beiträge gegen entgeld zum download, Reparatur Lackierung, Restaurationen- alles aus dem Bereich lack und blech):

Zulässige Grenzen

Solange keine optischen und funktionellen Beeinträchtigungen der einzelnen Lack- und Spachtelschichten beim normalen bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie bei der Reparatur oder Herstellung des Fahrzeuges entstanden sind, oder es nicht zu erwarten ist, dass solche beim normalem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeuges entstehen oder dass der bestimmungsgemäße Gebrauch und die originale Funktion des Fahrzeuges beeinträchtigt wird, ist die Gesamtschichtdicke der
Beschichtung nicht zu bemängeln.

gruss
michi935 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten