Zitat:
Zitat von yreiser
Puh... dieser matte Lack
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gefällt mir auch nicht. Und ein Bild hätte auch gereicht.
In §54 StVZO "Fahrtrichtungsanzeiger" steht in Absatz 3: "Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig." Im Verglich dazu macht der Begriff "hell-gelb" bei den Neblern auch Sinn. Selbst das französische Licht ist dann auch noch hell-gelb. Zu dem Farbton gibt's auf Wikipedia sogar einen ganzen
Artikel. Dort wird auch der Sinn des gelben Lichtes erklärt:
"Die Absicht gelblicher Scheinwerfer besteht in der Milderung blauer und violetter Lichtanteile, die bei Regen, Nebel und Schneefall hauptsächlich für Blendeffekte verantwortlich sind. Mit Selective Yellow kann hier eine Verbesserung um etwa 15 % erzielt werden. Dem steht jedoch eine Farbverfälschung gegenüber, die die Erkennbarkeit von Objekten behindert."