Festzuhalten bleibt, dass das H selber keine Einschränkungen mit sich bringt (Ausnahme siehe mein edit oben) - Einschränkungen kommen allenfalls durch die Versicherer. Das ist individuell.
Die Aussage des AvD-Menschen entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, ein H am einzigen Alltagsauto ist zulässig. Weder der Gutachter noch die Zulassungsstelle verlangen ein weiteres Fahrzeug.
Und das ist eben doch der Unterschied zur 07.
edit: reisszi war schneller.
Olli
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