Zitat:
Zitat von Puddlejumper
Wenn Du einen Unfall baust, weil ein anderer schuld ist und die kommen drauf, der andere hatte WR, aber Du schon Sommerpneus, obwohl die Temperaturen nachts noch empfindlich kalt sind, hier tagsüber heute grad mal 5 Grad, was glaubst was die Versicherung des Gegners dann sagt? 
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Nix. Bitte keine Panik verbreiten. Die gegnerische Versicherung hat gar nichts zu kamellen, wenn es keine winterlichen Bedingungen gibt. Und solange kein Schnee/Glatteis auf der Straße ist, ist es völlig egal, welche Reifen man fährt,
weil man es darf!
Ansonsten bitte ich um definitive Gerichtsurteile mit entsprechenden Links.
NB: Auszug aus § 2 StVO Straßenbenutzung:
"(3a)
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug
nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist,
beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Wie allerdings diese "M+S-Reifen" im Detail auszusehen haben, wird vom Gesetzgeber nur sehr oberflächlich definiert*, weil es faktisch keine Winter- und keine Sommerreifen mit dieser Bezeichnung gibt. Klingt komisch, ist aber so:
https://www.unfallzeitung.de/zeitung...rreifenpflicht
*Definition:
"M+S-Reifen: Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."
Ob aber Reifen, die ein "M+S" tragen, tatsächlich auch wintertauglich sind, steht auf einem anderen Blatt.