Hallo Claus,
ja, - ein guter Einwand! Dieses habe ich hinterher auch erfragt wie sich das Ganze verhält und ich ein GA habe welches von der eigenen Versicherung akzeptiert wurde und ich ggf. sogar eine etwas höhere Versicherungsprämie bezahle.
Die gegnerische Versicherung KANN in einem solchen Fall in der Tat "Ärger" machen, - aber in einem Rechtsstreit sieht es dann ggf. für diese Versicherung erfahrungsgemäß nicht gut aus da ein Richter den höheren Wert klar erkennt und dieses auch noch offiziell von der Versicherung durch den höheren Beitrag bestätigt wird UND die Maßstäbe einer Versicherung hierzu in etwa gleich gestellt werden.
Hier kann man folglich als Gegenseite nicht mehr das Argument "Gefälligkeitsgutachten" und/oder einen ggf. unrealistischen Wiederbeschaffungswert anführen, - ggf. sogar durch eigene Gegengutachten beweisen.
Aber wie es sich im Einzelfall genau verhält kann ich natürlich unmöglich beurteilen. Dennoch hatte mich genau Dein Einwand damals ebenfalls verunsichert so daß ich hierzu Antworten haben wollte.
So oder so, - wenn Sondergutachten bzgl. dem Wert eines Fahrzeugs von der eigenen Versicherung zu 100% akzeptiert und ggf. auch noch durch einen höheren Beitrag bestätigt wird, dann hat eine andere Versicherung keine guten Karten wenn diese dann meint das sei alles "Quatsch".
So oder so ist man dann - auch in diesem Fall - auf der sichereren Seite.
So ist zumindest mein aktueller Wissenstand hierzu. Aber wie es sich letztlich im Einzelfall verhält gilt es ggf. selbst und vorher zu überprüfen.
Gruß aus Werne
Guido
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Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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