Die mächtige AG in München berechnet dem Händler stets diese Überführungskosten, die de facto auch anfallen. Es gibt nun eine Pauschale für Abholung beim Händler, bzw. Abholung in der BMW Welt, egal ob die Karre in München, Dingolfingen oder beim Trump in Spartanburg gebaut wurde.
Genau wie der Ladendiebstahl, der auf die Verkaufspreise umgelegt wird, werden auch diese Kosten vom Händler auf die VK Preise umgelegt, wenn sie nicht explizit berechnet werden. Beim Neuwagen kann ich das durchaus verstehen und es erscheint mir wirtschaftlich auch plausibel. Fragwürdig finde ich allerdings, dass diese Überführungskosten auch bei Vorführwagen anfallen sollen, auch wenn die schon neun Monate alt sind. Der Wagen ist schon überführt und zugelassen, da gehören diese Kosten zu den normalen Betriebskosten wie Sprit und Versicherung. Aber diese Diskussion endet immer fruchtlos ...
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