Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.02.2017, 20:35   #1
ThomasG
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von ThomasG
 
Registriert seit: 29.09.2004
Ort: Bradford
Fahrzeug: G70 i7 xDrive60 (2023), iX M60
Standard Bereitstellungskosten - meine Rede seit...

Zunächst: Ich habe darüber nachgedacht, wo das Thema am ehesten hingehört und mich dann für "hier" entschieden, weil es in dieser Rubrik vermutlich die meisten Betroffenen geben dürfte.

Wir haben schon lange über das leidige Thema Bereitstellungskosten diskutiert, und die meisten werden wohl auch wissen, dass ich ein leidenschaftlicher Gegner davon war und bin, weil solche Kosten aus meiner Sicht schlicht und einfach im Kaufpreis enthalten zu sein haben.

Der EuGH hat letztens entschieden "Verlangt der Händler, der das Erzeugnis verkauft, dass der Verbraucher die Kosten der Überführung dieses Erzeugnisses vom Hersteller an diesen Händler trägt ... stellen sie einen Bestandteil des Verkaufspreises ... dar." Und da nach der Preisangabeverordnung alle anfallenden Kosten in den Verkaufspreis eingerechnet werden müssen, ist die zusätzliche Berechnung der so genannten Bereitstellungs- bzw. Überführungskosten unzulässig. Nun warten wir ab, was der BGH dazu sagen wird, aber ich bin da zugegebenermaßen optimistisch, dass mit diesem Unfug in absehbarer Zeit Schluss sein wird.

Nachzulesen in der aktuellen ams auf Seite 21.
__________________
"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
ThomasG ist offline   Antwort Mit Zitat antworten