@KaiMüller : Glaube kaum,das man dich deshalb für naiv hält.
Prinzipiell stimmt das ja mit den Regeln.
Nur augenscheinlich nimmt unser Gesetzgeber bzw.die ausführende Verwaltung unser Limit (anders in der Schweiz,mit drakonischen Strafen) selbst etwas "augenzwinkernd".
Sonst wären die Strafen und die Rechtsfolgen etwas anders - strenger - geregelt.
Also,solange ich bei wenig Verkehr niemanden gefährde und Strafen auf sozusagen Portokassen Level existieren,ist mir unser 130er eigentlich egal.
Ist aber schon fast eine rechtsphilosophische Diskussion.
Gruß,Butl