Wie in jedem Fall bei solchen umbauten muss (externer) Sachverstand diese Änderung abnehmen.
Da hat der seine gewissen Spielräume.
Dabei wird erklärt, dass bestimmungsgemäßer Gebrauch weiter voll gegeben ist.
Das stelle ich mir ohne Beteiligung des ursächlichen Herstellers/Inverkehrbringers nicht ganz einfach vor aber es hatte da alles schon gegeben.
Vermutlich könnte eine LWR dann gefordert werden fraglich ist weiterhin ob die zuladung denn gleich bleiben darf das kann ein Sachverstand auch durch Fahrversuch herausfinden..
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...die Banker sind nicht so schlau wie sie glaubten,aber so gierig wie befürchtet..
...nichts auf dieser Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand-ich kenne niemanden, der behaupten würde,davon zu wenig zu besitzen..
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