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Alt 10.12.2016, 17:25   #3
peterpaul
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Zitat:
Zitat von Schilling73 Beitrag anzeigen
Da er in Klammern ja den Komfortzugang erwähnte, kommt wahrscheinlich jeder drauf, dass ver- und entriegeln gemeint ist.

Aber ich lass jetzt mal nicht den Oberlehrer raus hängen und sage, jeder kann "must" schreiben wie er will.
1. Bommelmann ist jemand, der schon weiß, wie man die Dinge beschreibt, die er auch meint.

Eine Tür öffnen ist immerhin etwas anderes als eine Tür zu entriegeln.
Das kannst Du schon den vielen Threads entnehmen, in denen beschrieben wird, dass die Tür zwar entriegelt ist - aber nicht geöffnet werden kann.

2. Hast du den Verweis / Insider auf die hintere rechte Seitenscheibe nicht verstanden - verbunden mit dem lachenden Smiley.

Also bitte Vorsicht mit vorschnellen Wertungen .....
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Geändert von peterpaul (11.12.2016 um 15:15 Uhr).
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