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Alt 03.11.2016, 12:42   #7
roberto carlos
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hallo!
du musst das fahrzeug beim itv vorführen, danach kannst du erst es zulassen.
vorher muss du aber zum finanzamt (hacienda, agencia tributaria) und angeben dass das fahrzeug mit dem umzug mitgeführt worden ist, damit du von der steuer zahlung befreit wirst, (modelo 565) es das nicht der fall, wirst du zahlen müssen im verhältniss des jetzigen werts, das hat nichts mit der jährlichen steuer zu tun (impuesto sobre vehiculos de traccion mecanica), bei mir betrug die steuer 134,42€ im jahr, das mit dem oldtimer würde ich lassen, es ist viel zu teuer und bringt nichts, es sei denn, du wirst von der jählichen steuer befreit.
ich schicke dir kopien vom finanzamt.
wenn du kopien von der zulassung und itv brauchst, sag mir bescheid und gibt mir deine e-mail
grüsse roberto carlos
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reinhard du bist der beste, hasta la vista
roberto carlos
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