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Alt 02.11.2016, 17:42   #1
willbo
Willbo
 
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Registriert seit: 23.04.2006
Ort: Mallorca
Fahrzeug: E 32-730i R 6(10/1989)
Standard Zulassung in Spanien oder?

Ich besitze einen E 32 mit guter Ausstattung. Insgesamt ist das Fahrzeug im erhaltenswerten Zustand. Allerdings ist das Fahrzeug von Deutschland nach Mallorca hergebracht worden und ist seit 2012 abgemeldet; die dt. Autoversicherung hat die Abmeldung "verlangt". D. h. der Versicherungsvertrag wurde seitens des Versicherers gekündigt. Jetzt habe ich folgendes "Entscheidungsproblem":
Das Fahrzeug hat hier keine(!) EU Typengenehmigung. Es kann aber als "historisches Fahrzeug" zugelassen werden (es hat die "Altersgrenze" von 25 Jahren erreicht). Da das Fahrzeug keine Kennzeichen hat, kann es nicht von mir Probe gefahren werden bzw. nicht beim span. TÜV vorgeführt werden. Es gibt hier auch keine Kurzzeitkennzeichen!! Nur Händler verfügen über Kennzeichen für Probefahrten.
Irgendwie würde ich dieses Dilemma auflösen wollen; mir fehlen im Moment jeodoch Ideen. Es wäre schade, wenn ich das Fahrzeug ohne Zulassung wahrscheinlich "für'n Appel und ein Ei" weggeben müsste.
Vielleicht hat hier im Forum jemand eine Idee; ein deutsches Kurzzeitkennzeichen scheint auch nicht realisierbar. Europäische Autopolitik
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