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 Man muss halt sehen, aus welcher Zeit unser BGB stammt.
 Dieses wurde in seiner Urfassung im 19. Jahrhundert geschrieben. Da hieß es richtig noch Wandelung.
 
 Da an einem Gesetz - auch in der Rechtschreibung - nur durch den Gesetzgeber etwas geändert wird, hat sich das Wort Wandelung bis zur Schuldrechtsreform gehalten.
 
 Eigentlich also ganz einfach.
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