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Alt 02.10.2016, 09:23   #5
Klaus H.
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Leute, ich habe gerade mal in einem älteren Palandt* und in einem älteren Schönfelder** nachgesehen: Da steht Wandelung.

Mir ist dabei durchaus bekannt, dass selbst Juristen Wandlung ohne "e" schreiben. Im Gesetz stand aber "Wandelung". Schließlich war ich oben im Oberlehrermodus.

*Standardkommentar für Zivilrecht. Den hat jeder Rechtsanwalt oder Richter auf dem Schreibtisch stehen.

** Gesetzessammlung (Das ist dieser dicke rote Ordner)


Viele Grüße
Klaus
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