Leute, ich habe gerade mal in einem älteren Palandt* und in einem älteren Schönfelder** nachgesehen: Da steht Wandelung.
Mir ist dabei durchaus bekannt, dass selbst Juristen Wandlung ohne "e" schreiben. Im Gesetz stand aber "Wandelung". Schließlich war ich oben im Oberlehrermodus.
*Standardkommentar für Zivilrecht. Den hat jeder Rechtsanwalt oder Richter auf dem Schreibtisch stehen.
** Gesetzessammlung (Das ist dieser dicke rote Ordner)
Viele Grüße
Klaus
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