Ich empfehle nochmals den bereits von mir erwähnten Link zur BaFin zu lesen, dort ist u.a. auch der gesetzliche Tatbestand des Finanzierungsleasings erläutert, so wird beispielsweise ausdrücklich auf Kilometer-Leasingverträge sowie Teilamortisationsverträge eingegangen "... sie sind als Finanzierungsleasing im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG einzustufen."
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"Spoiler und laute Tüten machen aus einem 7er keinen Supersportwagen, sondern einfach nur einen lauten und hässlichen 7er."
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