Moin Dominic,
in Ergänzung meines Beitrages hier noch zwei Überlegungen, die mich nach einem längeren Gespräch mit dem Prüfingenieur beim TÜV-Kiel zu meiner Lösung beim Umklemmen des Nebelscheinwerfers auf Tagfahrlich geführt haben:
Leider gibt es nicht den "Königsweg", denn ein Tagfahrlicht muß amtlich zugelassen sein.
Deshalb sind alle anderen Lösungen wie z.B. die von einem Kollegen vorgeschlagene Zweifadenlampe im Nebelscheinwerfer nicht erlaubt.
Baut man jedoch ein zugelassenes Tagfahrlicht ein, dann verändert man das ursprüngliche Aussehen des E32 und verliert damit gleichzeitig den Anspruch auf das H-Kennzeichen und die damit verbundene Steuerermäßigung.
Gruß Claus
|