Filmaufnahmen per Drohne NOT APPROVED!
Da das Thema gewiss immer wieder den einen oder anderen umtreibt, bitte ich hierzu mein Post von Seite 4 dringend zu beachten. Luftrechtlich ist ein Drohnenflug über Menschenansammlungen und zudem über Privatgelände ohne behördliche Starterlaubnis und Erlaubnis des Grundstückeigentümers NICHT erlaubt! Die Ticketpreise bei Verstößen sind nicht deckungsgleich mit einem Strafzettel, sondern eher mit Faktor 200 zu kalkulieren, sprich unter 5 k€ geht nichts, die Luftfahrtbehörden sind da ziemlich gnadenlos.
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"Aerodynamik ist nur etwas für Leute, die keine Motoren bauen können." (Enzo Ferrari)
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