@Alfred G
Achso. Ist auch son Thema für sich und für den betroffenen Stress pur, obwohl es zu dem Thema eigentlich genügend Rechtsprechung gibt (und zwar überwiegend "pro" Leasingnehmer !).
Denn auch beim Leasen gelten im Grunde die Fundamente des Mietrechts. Sprich man zahlt die Rate für die "Abnutzung" :-) und nicht für den Besitz.
Wollen aber die Leasinggeber nicht wahr haben :-) die erwarten nach drei Jahren halt wieder quasi einen Neuwagen
LG
Micha