Das ist Unsinn und steht im Widerspruch zu den Regeln des vorm. Fernabsatzgesetzes.
Die könnten sie nebenbei auch nicht durch AGB außer Kraft setzen. Solche wären unwirksam.
Sowas können die nur machen, wenn sie im Haus was verkaufen, aber nicht im Versand.
Geändert von KaiMüller (26.04.2016 um 21:30 Uhr).
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