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Alt 21.04.2016, 00:10   #19
Kai-derPfleger
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Die Teilkaskoversicherung zahlt jeden Glasbruch (auch Acryl-Glas, also durchsichtige Kunststoffe), abzüglich der Selbstbeteiligung, wenn der Verursacher des eingetretenen Schadens nicht ermittelbar ist, oder die Ermittlungen zum Schadenverursacher nicht im Verhältniss zum eingetretenen Schadens steht.
Also:
Wir nehmen mal an, du bist auf der Autobahn gefahren. Auf der linken Spur mit ca. 125 km/h, hast einige LKW überholt....
Plötzlich hast du einen leichten Schlag, einen dumpfen Aufschlag, gehört.
Du dachtest natürlich sofort an einen Steinschlag in/an der Windschutzscheibe. Aber, nach der ersten Schrecksekunde konntest du keine Beeinträchtigung der Frontscheibe feststellen und bist unbekümmert weiter gefahren. Zu Haus angekommen hast du den Einschlag, vermutlich verursacht durch einen Stein, an deinem Scheinwerfer entdeckt.
Aufgrund des Schreckens, und der in der Folge festgestellten, unbeschädigten Scheibe, und der sich daraus ergebenen unbekümmerten Weiterfahrt, ist es dir ja nun wirklich nicht möglich, das du dich an das/die Kennzeichen oder Aufschriften der LKW erinnern kannst, die du mit mässiger Geschwindigkeit überholt hast.
Deine Tochter, bzw. die Geschichte mit dem Tretroller, würde ich beflissendlich für dich behalten....

Geändert von Kai-derPfleger (21.04.2016 um 00:26 Uhr).
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