Zitat:
Orginal gepostet von behrchen
Hallo
habe dort mal nachgefragt wegen TÜV, da ja lackierte Rücklichter nicht zulässig sind.
Hier die original Antwort:
Hallo,
Normalerweise sind die Leuchten nicht zulässig.
Es gibt eine Gutachtenkopie für eingefärbte Leuchten dazu,das reicht bei Kontrollen aus.
Jedenfalls hatte ich noch keine Probleme damit.
Habe sogar meine Scheinwerfer verspiegelt und beim TÜV gab es keine Probleme.
Was meint ihr dazu?
Habe gehört bei einem Auffahrunfall und solche Sachen am Auto gibts Probleme.
MfG behrchen
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na ja, hört sich nicht seriös an, kopie, und so... also wenn dann sollter er schon was ausstellen können