Thema: Rückleuchten
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Alt 06.04.2003, 12:34   #3
dotech
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Die rechtliche Lage ist da ganz einfach:"Sind unerlaubte Teile angebracht (lackierte Leuchten z.B.) kann die Haftpflichtversicherung ein Zahlung verweigern, die entstandenen Kosten bleiben dann beim Verursacher"

Die Verantwortung für sowas muss jeder für sich selbst übernehmen!!



Gruß

dotech
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