Ich denke mal, dass jeder hier weiß, dass es sich bei dem Auto um einen Gebrauchtwagen der nicht mehr aktuellen Generation handelt (der kurz vor der fälligen Inspektion steht). Also kein Bestellfahrzeug, keinen Neuwagen, keinen Lagerwagen, keine Tageszulassung. Da es andererseits selbst bei solchen Fahrzeugen Angebote gibt, die noch Bereitstellungskosten ausweisen, finde ich den Hinweis, dass hier keine anfallen, nicht mehr als fair.
Der Leasingfaktor dagegen ist, auch das haben wir schon öfters mal besprochen, in einem solchen Kontext selbstverständlich nichts anderes als Augenwischerei. Er dient zum Vergleich von Angeboten, die ansonsten vergleichbar sind. Insofern ist es zwar grundsätzlich in Ordnung, bei Neuwagen den BLP als Maßstab zu verwenden, schon bei Vorführern hinkt das allerdings in der Tat ganz gewaltig, und bei Gebrauchtwagen entzieht sich dieser Wert vollends der Vergleichbarkeit.
Der Leasingfaktor ist Ausdruck der Finanzierungskosten für ein Fahrzeug, von daher ist es - natürlich - falsch, ihn bei einem Gebrauchtwagen auf den BLP zu beziehen, denn der wird in keinem Fall finanziert. Was ich als Bezugsgröße akzeptabel betrachten würde ist der Kaufpreis, der auf dem Verkaufsschild steht, analog zum BLP eines Neufahrzeugs.
Dann würde allerdings - Überraschung - offensichtlich, dass die Leasing-Finanzierung eines solchen Wagens vergleichsweise sogar teurer ist als die eines Neufahrzeugs.
