ja sicher!
Weil es ja nur eine fiktive Berechnungsgrundlage ist, die zur Steuerermittlung herangezogen wird.
Der BLP hatte noch NIE etwas mit den realen Preisen zu tun ....
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
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