Zitat:
Zitat von Setech
Ein H macht durchaus Sinn. Es gibt die 130% Klausel. Bei erhaltenswerten Fahrzeugen dürfen die Reparaturen den Wiederbeschaffungswert übersteigen (130%-Klausel).
Wenn man kein H hat stellt man sich dann schlechter. Hier selber erlebt - Fahrzeug nach Klassik Data 3600€ Wert - Schaden 3800€, Restwert 600€ -> Versicherung rechnet nach Totalschaden ab. Wenn er das H hätte sähe es anders aus.
|
Aha.. 3600€ Fahrzeugwert erlauben eine Reparatur zu Lasten des Schädigers bis 4680€. Denn diese entsprechen 130% Der Betrag fließt auch bei einer Reparatur. Warum in dem von dir geschilderten Fall eine Abrechnung als Totalschaden erfolgt ist mir schleierhaft.
Ein H Kennzeichen ändert an der Regulierungspraxis der Versicherungen grundsätzlich gar nichts. Bei einem Oldtimer schaut man grundsätzlich anders hin. Mit einem Wertgutachten beschränkt sich die Leistung der Versicherung auf 100% des Fahrzeugwerts. Dieser kann und wird durchaus höher sein als die ermittelten 130% des "normalen" Unfallgutachtens" Die Frage ist also, lasse ich als Geschädigter ein Wertgutachten anfertigen um der "normalen Regulierung" zu entgehen. Welches Kennzeichen mein Fahrzeug trägt ist dabei unerheblich. Es sei denn die Kosten für die Umstellung auf H Kennzeichen - sagen wir großzügig 500€ - schlagen sich im Gutachten nieder.
Dazu habe ich mit mehreren Teamleitern von Schadenabteilungen bei mehreren deutschen Kraftfahrzeug Versicherern telefoniert, weil mir deine Auffassung völlig neu war. Wie auch immer dein Fall geartet war, ein H Kennzeichen alleine, hätte an der Abwicklung - meines erachtens nach - nichts geändert.