Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.11.2015, 22:42   #7
Pureman
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Pureman
 
Registriert seit: 14.04.2012
Ort: NRW Cologne
Fahrzeug: G11-740i (02/2019)
Standard

Deine Aussage kann man immer noch nicht verstehen

Wieso hat es in Deutschland keinen Sinn


Zitat:
Zitat von peterpaul Beitrag anzeigen
Ob nach einer solchen Wiederauferstehung auch die ursprüngliche Festigkeit für ein erneutes Unfallgeschehen gegeben ist?
Nach einem Schweißvorgang hast du immer andere Festigkeiten an der Schweißnaht.

Generell darf jeder an seinem Auto schweißen. Bei tragenden Bauteilen muss der TÜV die Instandsetzung abwinken. Demzufolge sollte die Instandsetzung bei tragenden Teilen von einem zertifiziertem Karosseriebauer erfolgen.

Geändert von Pureman (11.11.2015 um 23:02 Uhr).
Pureman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten