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Alt 07.11.2015, 12:10   #2
mahooja
seven till heaven
 
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Nein, sobald du deine (Xenon-) Scheinwerfer veränderst, sind diese laut StVZO micht mehr zugelassen. Das wäre auch so, wenn die Ringe selbst ein E-Prüfzeichen haben. Allerdings hat sich bei mir noch kein TÜV-Prüfer für die Standlichtringe interessiert. Habe auch noch nicht gehört das die Versicherung im Schadensfall Leistungen verweigert hat wegen Standlichtringen. Unzulässig ist es natürlich trotzdem

Hier hat mal jemand originale e39 Standlichtringe in einen e46 eingebaut und vom TÜV abnehmen lassen, vielleicht ist das ja für dich interessant, dort kannst du auch das Gutachten einsehen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.kaiser-media.de/bmw/index.htm
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Björn


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Geändert von mahooja (07.11.2015 um 12:20 Uhr). Grund: Nachtrag
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