Zitat:
Zitat von clueso
Ich habe geschäftlich nen A6 BiTurbo und privat nen TTS ...
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Da sehe ich keine Vergleichbarkeit von Status und Gebrauchswert dieser beiden Fahrzeuge.
Der Fall des zitierten BFH-Urteils betraf übrigens nur ein halbes Jahr streitiger (Auch-)Privatnutzung im Jahr 1999, letztlich entschieden Ende 2012. Demnach solltest Du dann erst in einigen Jahren endgültige Klarheit haben.

. Aber vll. fällt es auch keinem Finanzbeamten auf ...