Zitat:
Zitat von Alfred G
Nicht immer.
Bundesfinanzhof: "Der Beweis des ersten Anscheins, der für eine private Nutzung betrieblicher PKW spricht, ist entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die dem betrieblichen Fahrzeug in Status und Gebrauchswert vergleichbar sind."
Bundesfinanzhof 04.12.2012 – VIII R 42/09
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Ich habe geschäftlich nen A6 BiTurbo und privat nen TTS und ich führe kein Fahrtenbuch mehr und habe seitdem auch keine 1% Regelung mehr.
Wenn deine Eltern zwei Autos haben, macht das Finanzamt das natürlich nicht mit, da sie unterstellen, dass das private Auto für deine Mutter ist und wenn diese unterwegs ist, dein Vater das Firmenauto nehmen müsste. Ich habe keine Frau und somit jederzeit Zugriff auf mein privates Auto.
Die Anfrage wegen dem A5 war für meinen Bruder, der natürlich auch nicht mehr monatlich soviel Geld für nichts ausgeben möchte.