Das Finanzamt dürfte sich nicht dafür interessieren, auf wen der Vertrag ausgestellt ist, solange keine Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Allerdings genügt es meines Wissens nicht, ein Privatauto vorzuhalten, um ein anderes steuerlich ohne 1% Regel abzuschreiben, dazu ist ein Fahrtenbuch erforderlich.
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