Zitat:
Zitat von ~Alex~
Wie genau nehmen es die Leasinggesellschaften mit der Gewerbeanmeldung / wie umfangreich muss das Gewerbe nachgewiesen werden? Ich hatte vor Jahren mal ein Gewerbe laufen, die Anmeldung habe ich noch, das Gewerbe ist jedoch längst wieder abgemeldet.
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Genau das habe ich letztens auch beim

angefragt....
Für die BESTELLUNG eines Fahrzeuges, egal ob Barkauf oder Leasing muss eine gültige Gewerbeanmeldung vorliegen. (Für die Gewerbeprämien).
Ob das Gewerbe allerdings 1 Tag oder 10 Jahre existiert ist egal.
Da es nur für die Bestellung wichtig ist, die Gewerbeanmeldung vorzulegen, ist es nachher egal, was NACH der Bestellung mit dem Gewerbe passiert, da man das Fahrzeug als Geschäftsführer oder Inhaber ja auch auf sich selber zu lassen kann.....
Da die Gewerbeprämien aber in der Regel sehr hoch sind, macht so ein Spielchen schon Sinn.
Ein Bekannter von mir hat es vor kurzem auch so gemacht, Gewerbe angemeldet, Prämie bekommen, 4 Monate später Gewerbe abgemeldet.....