Wenn Du die Zusicherung der neuen Bremsen von Deinem Verkäufer schriftlich hast (Du es also beweisen kannst) lass Dir von der Werkstatt den Zustand der Bremsen schriftlich bestätigen und heb die Teile für eine möglicherweise nötige spätere Begutachtung auf. Dann kannst Du Deinen Verkäufern die Kosten für die neuen Bremsen in Rechnung stellen (Haftung für zugesicherte Eigenschaften), wenn es nach den Umständen ausgeschlossen werden kann, dass innerhalb dieser kurzen Zeit die Bremsen etwa durch eine besondere Inanspruchnahme von Dir verschlissen sein könnten.
Wenn die nicht zahlen: nimm einen Anwalt
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Gruss
Beatsurfer
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